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... bei Kulturstätten
Eppan ist eine der burgenreichsten Regionen Europas. Zur Erhaltung und zum Schutz der Burgen uns anderen Kulturgüter sowie zu Ihrer eigenen Sicherheit, bitten wir Sie, folgende Hinweise zu beachten:
- Die meisten Kulturgüter sind zu den ausgewiesenen Öffnungszeiten geöffnet.
- Das Anlehnen von Fahrrädern an Kulturgütern, Brunnen und an historischen Gebäuden ist verboten.
- Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr. Auf Unebenheiten muss geachtet werden! Festes Schuhwerk ist empfohlen!
- Große Rucksäcke, nasse und spitze Gegenstände sind in den Museen, Kirchen und in Burgen und Schlössern nicht erlaubt!
- Das Anlehnen über Brüstungen und Geländer sowie auf Mauern klettern ist verboten! Ausstellungsgegenstände dürfen nicht berührt werden.
- Essen & Trinken sowie Rauchen ist in den Museen, Kirchen und in Burgen und Schlössern nicht erlaubt.
- Hunde haben in Kulturstätten keinen Zutritt.
- Die Haftung für Schäden ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
- Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder. Eltern haften für ihre Kinder. Laufen & schubsen ist nicht erlaubt! Sind Sie als Betreuer einer Kindergruppe oder Schulklasse, bitten wir Sie, für ein angemessenes Verhalten der Kinder und Schüler zu sorgen.
- Bitte machen Sie sich während Ihres Rundganges im Museum oder im Schloss mit den Fluchtwegen vertraut. Fluchtpläne hängen und geben unter anderem Aufschluss über die Standorte der Feuerlöscher und die Verhaltensregeln bei Brand oder Unfällen. Bei Alarm bewahren Sie bitte Ruhe, verlassen auf schnellstem Weg das Gebäude und suchen Sie die Sammelstelle auf.
- Filmen und fotografieren ist generell gestattet.
- Privateigentum, Abgrenzungen bzw. Zäune müssen respektiert werden. Das Betreten von Weinbergen, Obstgärten, Wiesen mit hohem Gras, bestellte Äcker oder andere landwirtschaftliche Nutzflächen ist verboten.
- Den Anordnungen der Mitarbeiter bzw. von beauftragten Personen ist Folge zu leisten.
Archäologische und kulturelle Güter
In Italien gelten archäologische und kulturelle Güter als Staatseigentum. Dies bedeutet, dass Funde, auch wenn sie von Privatpersonen gemacht werden, nicht automatisch in deren Besitz übergehen. Jeder Fund muss innerhalb von 48 Stunden den zuständigen staatlichen Behörden, wie z.B. dem Denkmalamt, der Polizei, der Forstbehörde oder den Carabinieri gemeldet werden.
Zollbestimmungen
Die Liste der Waren, die bei der Ein- und Ausreise in Italien dem Zoll gemeldet werden müssen, ist umfangreich. Um unangenehme Überraschungen an Flughäfen oder Grenzübergängen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich vorab gründlich zu informieren. Die italienische Zoll- und Monopolagentur bietet umfassende Informationen zu den geltenden Ausfuhrbestimmungen sowie nützliche Reisetipps.
Nützliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
https://www.adm.gov.it/portale/en/carta-doganale-viaggiatore